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Welche Messer sind erlaubt?

Du bist unsicher, welches Messer Du nach dem Waffengesetz in Deutschland überhaupt mit Dir führen darfst? Kein Wunder – zwischen §42a, erlaubter Klingenlänge und den Regeln zu Einhandmessern wird es schnell unübersichtlich. In diesem kurzen Überblick erfährst Du, welche Messer erlaubt sind, welche als verbotene Messer gelten und worauf Du beim Führen achten musst. Ob Alltag, Outdoor oder Beruf, hier bekommst Du die wichtigsten Informationen kompakt und verständlich. Ausführliche Erklärungen erfährst Du in unserem Beitrag zum Paragraph 42a des WaffG: Wir erklären den Paragraph 42a des WaffG.

Zwei Fahrtenmesser mit silberfarbener Klinge und schwarzem Griff liegen auf einem Baumstamm im bemoosten Wald.

Welche Messer sind verboten?

Diese Messer sind generell verboten – Besitz & Führen:

  • Butterflymesser

  • Fallmesser

  • Springmesser mit seitlich herausspringender Klinge. Ausgenommen von diesem Verbot sind Springmesser mit einer höchstens 8,5 cm langen, einseitig geschliffenen Klinge, soweit ein berechtigtes Interesse vorliegt, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder die Nutzung im Zusammenhang mit der Berufsausübung.

  • Automatikmesser, und Springmesser, mit einer nach vorne herausspringenden Klinge (OTF)

  • Faustmesser (dürfen nur von bestimmten Berufsgruppen oder mit behördlicher Ausnahmegenehmigung besessen oder geführt werden)

  • versteckte Klingenwaffen (sog. „Anscheinswaffen” z. B. Messer in Gürtelschnallen, Gehstöcken)

  • Wurfmesser, wenn sie als Waffe gelten

Der Besitz dieser Messer ist in der Regel strafbar, nicht nur das Führen.

Was bedeutet „Führen“ von Messern?

Führen“ bedeutet, dass Du ein Messer außerhalb Deiner Wohnung oder Deines Grundstücks zugriffsbereit bei Dir trägst – also zum Beispiel in der Hosentasche, im Rucksack oder am Gürtel. Es spielt keine Rolle, ob Du es tatsächlich benutzt – schon das Mitführen reicht, um unter das Waffengesetz zu fallen. Nicht als Führen gilt es, wenn das Messer:

  • zu Hause bleibt,
  • sicher im Auto verstaut ist (z. B. im abgeschlossenen Handschuhfach), oder
  • Du es transportierst, aber nicht zugriffsbereit bei Dir trägst (z. B. in einem verschlossenen Behältnis). Seit der Gesetzesänderung vom 31.10.2024 gilt ein Messer als nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreichbar ist.

Wo ist es seit 31.Oktober 2024 verboten, Messer in der Öffentlichkeit zu führen?

Seit dem 31. Oktober 2024 ist es gesetzlich verboten, jegliche Messer in bestimmten öffentlichen Bereichen mitzuführen – unabhängig von Klingenlänge oder Bauart. Betroffen sind unter anderem:

  • Volksfeste, Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, Ausstellungen und Messen
  • Züge des Fernverkehrs (z. B. ICE, IC, EC)

Das Verbot gilt also auch für Alltagsmesser wie Taschenmesser oder Multitools. Zusätzlich dürfen die Bundesländer weitere Messerverbotszonen einrichten – z. B. an kriminalitätsbelasteten Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs, rund um Schulen, oder an Plätzen mit hohem Besucheraufkommen. Achte daher immer auf die örtlichen Regelungen und entsprechende Beschilderungen. Auch wenn öffentliche Veranstaltungen und bestimmte Orte Messerverbotszonen sind, gibt es viele Ausnahmen, in denen das Führen von Messern doch erlaubt ist – vor allem, wenn ein beruflicher, kultureller oder praktischer Zweck vorliegt oder das Messer nicht griffbereit transportiert wird. Mehr zu diesen Ausnahmen erfährst Du in unserem ausführlichen Bericht.

Welche Klappmesser darfst Du legal führen?

In Deutschland darfst Du folgende Klappmesser legal und zugriffsbereit führen:

Einhandmesser und das Waffengesetz – was gilt?

Einhandmesser sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, die sich mit einer Hand öffnen lassen und deren Klinge fest arretiert wird. Grundregel: Das Führen von Einhandmessern in der Öffentlichkeit ist verboten. Das heißt, Du darfst sie nur „nicht griffbereit“ bei Dir tragen. Beim Transport müssen sie in einem verschlossenen Behältnis oder so verstaut sein, dass sie erst mit mehr als drei Handgriffen zugänglich sind. Im §42 sind darüber hinaus weitere Ausnahmen für das Führen definiert. Mehr zu den Ausnahmen findest Du in unserem Beitrag zum §42a WaffG.

Feststehendes Messer: Wie lang darf ein Messer sein?

Das Führungsverbot nach §42 a WaffG gilt für feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm. Diese dürfen in der Öffentlichkeit nur geführt werden, wenn Du ein berechtigtes Interesse hast (z. B. für den Beruf, zur Jagd, beim Angeln, für den Sport oder zur Brauchtumspflege). In Waffenverbotszonen sind auch Fahrtenmesser unter 12 cm verboten, außer, Du führst es nicht zugriffsbereit mit Dir (z. B in einem abgeschlossenen Behältnis), es ist nur mit mehr als drei Handgriffen zugriffsbereit oder es gelten für Dich eine der von der Bundesregierung definierten Ausnahmen. Alle Ausnahmen kannst Du in unserem Bericht Waffengesetz Messer - Wir erklären den Paragraph 42a des WaffG nachlesen. Der Besitz der Messer ist auch bei einer Klingenlänge über 12 cm erlaubt, sofern es kein generell verbotenes Messer ist.

Hieb- und Stoßwaffen – was gilt?

Neben der Einordnung von Messern in die Kategorien Klapp-, Einhand- und Fahrtenmesser gibt es sogenannte Hieb- und Stoßwaffen, die ebenfalls unter das Waffengesetz fallen. Das Waffengesetz definiert sie als Waffen „ die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen“ (Quelle: Waffengesetz (WaffG), Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 – Begriffsbestimmungen). Zu diesen Stichwaffen zählen unter anderem

  • Dolche
  • Stilette
  • Degen
  • Bajonette
  • Kampfmesser (mit taktischem oder militärischem Einsatzzweck)

Das Führen dieser Messer ist in der Öffentlichkeit verboten, da ihr Hauptzweck aufgrund ihrer Bauart und Funktion in der Kampfanwendung liegt und nicht im Alltagsgebrauch. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, zum Beispiel für Beruf, Sport, Brauchtumspflege oder ein allgemein anerkannter Zweck (§42a Abs. 2 WaffG). Trotzdem können zusätzliche Einschränkungen und Ausnahmen in bestimmten Öffentlichen Bereichen, wie Volksfesten oder Sportveranstaltungen, gelten. Mehr Details und Ausnahmen findest Du in unserem Beitrag Waffengesetz Messer - Wir erklären den Paragraph 42a des WaffG.

Haftungsausschuss

Obwohl wir die Informationen in diesem Artikel mit großer Sorgfalt zusammengestellt haben, können aus diesen Angaben keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Der Beitrag dient lediglich zu Informationszwecken und es wird keine Gewähr für seine Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernommen. Insbesondere die zahlreichen Ausnahmen und der Interpretationsspielraum beim „allgemeinen anerkannten Zweck“ bieten Raum für unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes. Bitte informiere Dich stets bei offiziellen staatlichen Stellen über den aktuellen Stand und kläre ab, ob Deine Interpretation des Messergesetzes zutreffend ist. Knivesandtools übernimmt keine Haftung für eventuelle Konsequenzen, die sich aus der Nutzung der hier bereitgestellten Informationen ergeben.

Für weiterführende Informationen und die zugrundeliegenden Quellen verweisen wir Dich auf die Seite des Bundesministeriums des Inneren und den Gesetzestext vom Bundesamt für Justiz.